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Feuerschutz und vorbeugender Brandschutz
Aufgaben und Zuständigkeiten
Wir beaufsichtigen und beraten die Freiwilligen Feuerwehren, Berufs- und Werkfeuerwehren sowie die Leitstellen für Feuerschutz und Rettungsdienst. Eine der originären Aufgaben ist die Überprüfung von Werkfeuerwehren gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Im Feuerschutz betreuen wir insgesamt 99 öffentliche Feuerwehren (darunter 4 Berufsfeuerwehren) und 29 Werkfeuerwehren mit insgesamt 30.000 Feuerwehrfrauen und -männern.
Berufsfeuerwehren
Die Gemeinden können neben einer Freiwilligen Feuerwehr eine Berufsfeuerwehr einrichten. Die kreisfreien Städte sind hierzu verpflichtet. Im Regierungsbezirk Köln unterhalten die vier kreisfreien Städte Aachen, Köln, Bonn und Leverkusen eine Berufsfeuerwehr.
Freiwillige Feuerwehren
Gemäß dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Im Regierungsbezirk Köln gibt es entsprechend der Anzahl der Gemeinden 99 Freiwillige Feuerwehren.
Die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen erfolgt in den Gemeinden, den Kreisen und auf Landesebene am Institut der Feuerwehr in Münster. Dort werden jährlich ca. 150 verschiedene Lehrgänge für ca. 3.000 Teilnehmer und Teilnehmerinnen angeboten. Die Verteilung der Lehrgangsplätze, hier speziell die für Führungskräfte, erfolgt durch die Bezirksregierung nach dem ermittelten Bedarf über die Kreise. Zur Ausbildung gehören des Weiteren Übungen die von den Gemeinden durchgeführt werden. Hierzu bieten wir den "Übenden" unsere Unterstützung bei der Erstellung des Szenarios an und nehmen als Übungsbeobachtende teil.
Die Zuständigkeit der Feuerwehr entspricht dem Verlauf der kommunalen Grenzen. Von diesem Regelfall kann für die im Bezirk befindlichen Bundesautobahnen abgewichen werden. Durch die topografische Lage der Autobahnauffahrten kommt es vor, dass eine Nachbarfeuerwehr schneller den Einsatzort erreicht, als die eigentlich örtlich zuständige Feuerwehr. Die Bezirksregierung muss diese Zuständigkeitsänderung im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden anordnen.
Für die Koordinierung der Einsätze bedienen sich die Kreise und kreisfreien Städte ständig besetzter Leitstellen für den Feuerschutz und den Rettungsdienst. Diese sind so auszustatten, dass auch Großschadensereignisse bewältigt werden können. Der jeweils zuständigen Leitstelle sind alle Einsätze der Feuerwehren zu melden.
Werkfeuerwehren
Werkfeuerwehren sind staatlich angeordnete oder anerkannte Feuerwehren, die in Ausstattung, Ausrüstung und Ausbildung den öffentlichen Feuerwehren entsprechen müssen. Die Bezirksregierung verpflichtet nach Anhörung der zuständigen Gemeinde, Betrieben oder Einrichtungen, bei denen die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion besonders groß ist oder bei denen in einem Schadensfall eine große Anzahl von Personen gefährdet wird, eine Werkfeuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Die Bezirksregierung überprüft regelmäßig den Leistungsstand der Werkfeuerwehren. Im Regierungsbezirk Köln gibt es 28 Werkfeuerwehren.
Vorbeugender Brandschutz
Im Vorbeugenden Brandschutz geben wir gegenüber anderen Fachdezernaten Stellungnahmen zu Belangen des Brandschutzes nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften ab. Des Weiteren erfolgt eine fachtechnische Beratung in Genehmigungsverfahren für bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung (Industrieanlagen, Einkaufszentren). Vierteljährlich finden Besprechungen mit den Brandschutzdienststellen des Regierungsbezirks Köln statt. Hierzu werden regelmäßig Referenten bzw. Referentinnen zu unterschiedlichen Fachthemen eingeladen.
Letzte Änderung(en): 14.05.2009 11:50 Uhr | Erstellt am: 06.07.2007 10:50 Uhr