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Straßenpläne und -programme
Gemäß § 9 Abs. 4 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) beschließt der Regionalrat auf Grundlage des Landesentwicklungsprogramms, des Landesentwicklungsplans, der integrierten Gesamtverkehrsplanung und der Gebietsentwicklungspläne über die Vorschläge der Region für die Verkehrsinfrastrukturplanung (gesetzliche Bedarfs- und Ausbaupläne des Bundes und des Landes) sowie für die jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen und Förderprogramme für den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr.
In diesem Zusammenhang erarbeiten wir in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW regionale Vorschläge und Prioritätenlisten zu Bundesfernstraßen und Landesstraßen betreffenden Plänen und Programmen.
Hierbei handelt es sich um folgende Pläne und Programme:
- Bundesverkehrswegeplan
- Landesstraßenbedarfsplan, -ausbauplan, -bauprogramm (UAIIi)
- Programme "Um- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen < 3,0 Mio. Euro (UAIIa)" und "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (UAIIr)"
Zu den genannten Programmen und Plänen erstellen wir unter anderem Beschlussvorlagen für den Regionalrat und seine Fachkommissionen. Die regionalen Vorschläge und Prioritätenlisten werden, nach Beschluss durch den Regionalrat, dem Ministerium für Bauen und Verkehr NRW (MBV) zugeleitet. Entscheidungen des Fachministeriums hierzu werden dem Regionalrat und seinen Fachkommissionen zeitnah zur Kenntnis gegeben.
Zudem erstellen wir im Rahmen der Mitwirkung bei der Aufstellung der Straßenpläne und -programme fachliche Stellungnahmen für Dritte und andere Dezernate sowie Stellungnahmen zu Petitionen.
Letzte Änderung(en): 14.05.2009 11:57 Uhr | Erstellt am: 04.03.2008 10:35 Uhr