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Raumordnungsverfahren

Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes kann nur dann erfolgreich sein, wenn der zur Verfügung stehende Raum planvoll geordnet und genutzt wird. Die Raumordnung umfasst Planungen und Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten, der Bevölkerungsentwicklung sowie der wirtschaftlichen, infrastrukturellen, sozialen und kulturellen Erfordernisse und des Umweltschutzes der gezielten Gestaltung und Entwicklung des Raumes dienen.

Leitvorstellung der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die

  • der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft dient
  • Schutz, Pflege und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen sichert und
  • gleichwertige und gesunde Lebensgrundlagen der Menschen in allen Landesteilen bietet oder schafft.

Instrument der Raumordnung ist das Raumordnungsverfahren. Im Raumordnungsverfahren werden raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung überprüft.



 

Letzte Änderung(en): 14.05.2009 12:48 Uhr | Erstellt am: 13.07.2007 12:41 Uhr