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Regionalplanung

Der Regionalplan (bis zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes vom 03.05.2005 als Gebietsentwicklungsplan -„GEP“- bezeichnet) ist ein flächendeckender Gesamtplan für den Regierungsbezirk. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest (vgl. §18 LPlG NRW).

Der Regionalplan regelt die angestrebten Flächennutzungen in den Grundzügen und führt die vielfältigen Raumansprüche zu einem abgestimmten Entwicklungskonzept. Dies erfordert ein hohes Maß an Koordination und Kooperation der Beteiligten im Erarbeitungsverfahren, um letztlich den angestrebten Ausgleich zwischen den Trägern der kommunalen, regionalen und fachplanerischen Ziele zu erreichen. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln wird vom Regionalrat mit Unterstützung des Dezernates 32 aufgestellt. Neben dem Erarbeiten des Regionalplanes wird dieser durch Änderungsverfahren ständig aktualisiert. Der Regionalplan erfüllt die Funktion eines Landschaftsrahmenplans und eines forstlichen Rahmenplans. Er setzt sich aus Textteil und Karten (M 1:50.000) zusammen und gliedert sich im Bereich des Regierungsbezirks Köln in die Teilabschnitte

  • Region Köln (krsfr. Städte Köln und Leverkusen, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis und Oberbergischer Kreis)
  • Region Aachen (Kreise Heinsberg, Düren, Euskirchen und Städteregion Aachen)
  • Region Bonn/Rhein-Sieg (krsfr. Stadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis)


 

Letzte Änderung(en): 06.01.2012 11:43 Uhr | Erstellt am: 13.07.2007 12:18 Uhr