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Preisprüfung öffentlicher Aufträge

Aufgabe der Preisüberwachung ist die Überprüfung der Preise öffentlicher Aufträge nach Preisrecht.

Rechtsgrundlagen der Preisprüfung:

  • Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR Nr. 30/53)
  • Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)

Öffentliche Aufträge sind alle Aufträge des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Anträge zur Durchführung einer Preisprüfung werden vom öffentlichen Auftraggeber an die zuständige Preisüberwachungsstelle (PÜ) gestellt. Die öffentlichen Aufträge werden dahingehend überprüft, ob die von den Auftragnehmern geforderten Preise den Bestimmungen des Preisrechts entsprechen. Höhere Preise als die nach der Verordnung PR 30/53 zulässigen dürfen nicht gefordert werden.

Die Preisüberwachung obliegt den Preisüberwachungsstellen der Bundesländer.

Die Bezirksregierung Köln ist als Preisüberwachungsstelle (PÜ Köln) für die preisrechtliche Prüfung bei Unternehmen zuständig, deren Sitz sich im Regierungsbezirk Köln befindet.



 

Letzte Änderung(en): 01.02.2012 15:40 Uhr | Erstellt am: 16.07.2007 10:05 Uhr