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Regionale Wirtschaftsförderung

Ziel des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW ist es, durch die Gewährung von Finanzhilfen:

  • die Wirtschaftskraft und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Regionen zu stärken,
  • die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Unternehmen und die Wirtschaftsstruktur des Landes Nordrhein-Westfalens zu verbessern,
  • Strukturanpassungen regionalpolitisch zu flankieren,
  • ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen zu schaffen und zu sichern,
  • und die Einkommenssituation zu verbessern.

Das Programm wird durch Haushaltsmittel der EU, des Bundes und des Landes finanziert.

  1. Wirtschaftsnahe Infrastruktur, einschließlich der Tourismusinfrastruktur:
    Das Land fördert den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur durch Zuwendungen bis maximal 80% (in Ausnahmefällen bis 90%) der unrentierlichen, förderfähigen Kosten.
    Förderfähige Maßnahmen sind u.a.:
    • Innere und äußere Erschließung und Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbeflächen
    • Errichtung und Ausbau von Breitbandinfrastrukturen, Energie- und Wasserversorgungsleitungen
    • Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen
    • Errichtung, Erwerb und Ausbau von Technologie-, Forschungs-, Kompetenz- und Gründerzentren
    • Errichtung, Ausbau und Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung
    • Geländeerschließung und Basiseinrichtungen für den Tourismus.
    Bezüglich weiterer Förderinhalte und der konkreten Förderbestimmungen wird auf die jeweilige aktuelle Richtlinie des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW - Infrastrukturrichtlinie - verwiesen.
    Es kommen Mittel des NRW/EU-Programms Ziel 2 2007-2013 zum Einsatz. Die Fördergelder werden dabei durch Wettbewerbsverfahren landesweit vergeben. Die jeweils aktuellen Wettbewerbe und deren Inhalte finden Sie auf der Webseite des NRW/EU-Programms Ziel 2.
    In den Fördergebieten des Kreises Heinsberg können alternativ auch Mittel der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) zum Einsatz kommen.
    Das komplette Förderverfahren ist landesweit bei den Dezernaten 34 zentralisiert, d.h:
    • Die Antragstellung erfolgt hier.
    • Die Förderzusage wird in Form einer öffentlich-rechtlichen Bewilligung, nach der Entscheidung durch das Land NRW , erteilt.
    • Auszahlung und Förderabwicklung .
  1. Unternehmensförderung:
    Im Rahmen der unmittelbaren Förderung der gewerblichen Wirtschaft kommen Mittel - in Form von Zuschüssen - in bestimmten Fördergebieten zu Einsatz. Das ist im Regierungsbezirk Köln:
    • der Kreis Heinsberg mit den Städten : Geilenkirchen, Hückelhoven, Übach-Palenberg, Wassenberg und Wegberg.
    Gefördert werden:
    • Investitionsvorhaben sowie nicht-investive Maßnahmen der gewerblichen Wirtschaft (Unternehmensförderung):
    • Die Antragstellung erfolgt bei der NRW.BANK, Johanniterstr.3 in 48145 Münster. Dort können auch Antragsvordrucke bezogen werden.
    • Die Förderzusage wird, nach Entscheidung durch das Land NRW, von der NRW-Bank in Form einer öffentlich-rechtlichen Bewilligung erteilt.
    • Die Fördersätze bewegen sich zwischen 10% und 20%.


 

Letzte Änderung(en): 01.02.2012 15:34 Uhr | Erstellt am: 13.07.2007 16:13 Uhr