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Regionale Wirtschaftsförderung
Ziel des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW ist es, durch die Gewährung von Finanzhilfen:
- die Wirtschaftskraft und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Regionen zu stärken,
- die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Unternehmen und die Wirtschaftsstruktur des Landes Nordrhein-Westfalens zu verbessern,
- Strukturanpassungen regionalpolitisch zu flankieren,
- ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen zu schaffen und zu sichern,
- und die Einkommenssituation zu verbessern.
Das Programm wird durch Haushaltsmittel der EU, des Bundes und des Landes finanziert.
- Wirtschaftsnahe Infrastruktur, einschließlich der Tourismusinfrastruktur:
Das Land fördert den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur durch Zuwendungen bis maximal 80% (in Ausnahmefällen bis 90%) der unrentierlichen, förderfähigen Kosten.
Förderfähige Maßnahmen sind u.a.:
- Innere und äußere Erschließung und Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbeflächen
- Errichtung und Ausbau von Breitbandinfrastrukturen, Energie- und Wasserversorgungsleitungen
- Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen
- Errichtung, Erwerb und Ausbau von Technologie-, Forschungs-, Kompetenz- und Gründerzentren
- Errichtung, Ausbau und Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung
- Geländeerschließung und Basiseinrichtungen für den Tourismus.
Es kommen Mittel des NRW/EU-Programms Ziel 2 2007-2013 zum Einsatz. Die Fördergelder werden dabei durch Wettbewerbsverfahren landesweit vergeben. Die jeweils aktuellen Wettbewerbe und deren Inhalte finden Sie auf der Webseite des NRW/EU-Programms Ziel 2.
In den Fördergebieten des Kreises Heinsberg können alternativ auch Mittel der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) zum Einsatz kommen.
Das komplette Förderverfahren ist landesweit bei den Dezernaten 34 zentralisiert, d.h:
- Die Antragstellung erfolgt hier.
- Die Förderzusage wird in Form einer öffentlich-rechtlichen Bewilligung, nach der Entscheidung durch das Land NRW , erteilt.
- Auszahlung und Förderabwicklung .
- Unternehmensförderung:
Im Rahmen der unmittelbaren Förderung der gewerblichen Wirtschaft kommen Mittel - in Form von Zuschüssen - in bestimmten Fördergebieten zu Einsatz. Das ist im Regierungsbezirk Köln:
- der Kreis Heinsberg mit den Städten : Geilenkirchen, Hückelhoven, Übach-Palenberg, Wassenberg und Wegberg.
- Investitionsvorhaben sowie nicht-investive Maßnahmen der gewerblichen Wirtschaft (Unternehmensförderung):
- Die Antragstellung erfolgt bei der NRW.BANK, Johanniterstr.3 in 48145 Münster. Dort können auch Antragsvordrucke bezogen werden.
- Die Förderzusage wird, nach Entscheidung durch das Land NRW, von der NRW-Bank in Form einer öffentlich-rechtlichen Bewilligung erteilt.
- Die Fördersätze bewegen sich zwischen 10% und 20%.
Letzte Änderung(en): 01.02.2012 15:34 Uhr | Erstellt am: 13.07.2007 16:13 Uhr