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Kleingartenangelegenheiten

Dauerkleingartenförderung

Es werden Zuwendungen in Form von Darlehen oder Zuweisungen an Gemeinden zur Förderung von Kleingärten gewährt, sofern diese in einem rechtswirksamen Bebauungsplan als Dauerkleingärten festgesetzt sind. Die Förderung umfasst u.a. den Grunderwerb zur Bestandssicherung/ Erweiterung bestehender oder zur Schaffung neuer Dauerkleingartenanlagen und den Neubau sanitärer Gemeinschaftseinrichtungen sowie ggf. erforderlicher Kanalsysteme und deren Anschluss.

Schulgartenförderung

Die Gültigkeit der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Schulgärten (Schulgartenförderrichtlinie) endete mit Ablauf des 31.12.2005. Die Errichtung eines Schulgartens erfolgt nun eigenverantwortlich durch die Schulen mittels der ihnen zur Verfügung gestellten pauschalen Fördermittel. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung beschränkt sich nur noch bei den bereits geförderten Schulgärten auf die Überprüfung der Einhaltung der Mindestnutzungsdauer im Sinne der Richtlinie.



 

Letzte Änderung(en): 27.05.2010 10:03 Uhr | Erstellt am: 11.07.2007 10:31 Uhr