Dezernatstelefon:
Tel.: +49(0)221-147-3647
Dezernatsfax:
Tel.: +49(0)221-147-2615
Anfahrt:
Weitere Informationen:
Arbeitshilfe zur Beantragung einer Förderung (.pdf 216 KByte)
Antrag auf Auszahlung von Landes-/Bundeszuwendungen nach Baufortschritt (.doc 36 KByte)
Antrag auf Auszahlung von Landes-/Bundeszuwendungen (anteilig) (.doc 36 KByte)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (.doc 61 KByte)
Sachbericht / Mittelbedarfsanmeldung (.pdf 424 KByte)
Grundstücksliste (.xls 27 KByte)
Kosten- und Finanzierungsübersicht (.xls 159 KByte)
Verwendungsnachweis - Anteilsfinanzierung (.pdf 472 KByte)
Verwendungsnachweis - Festbetragsfinanzierung (.pdf 174 KByte)
Nutzerhandbuch für die elektronischen Begleitinformationen zur Städtebauförderung des Bundes und der Länder - Stand 01/2012 (.pdf 887 KByte)
Besuchen Sie auch:
Städtebauförderung
Durch die Städtebauförderung erfolgen Finanzierungshilfen zur Durchführung verschiedener städtebaulicher Maßnahmen entsprechend den Förderrichtlinien Stadterneuerung in den Städten und Gemeinden. Zuwendungsempfänger sind grundsätzlich die Kommunen und Kreise.
Die Schwerpunkte und Ziele der Stadtentwicklung sind unter anderem:
- Innenstädte und Nebenzentren: Hier zielt die Förderung des Landes darauf ab, die Innenstädte und Nebenzentren - zu denen auch die Stadt- und Ortskerne von besonderer historischer Bedeutung zählen - als multifunktionale Stadtquartiere zu stärken. Erhaltung der Nutzungsvielfalt, Steigerung von Aufenthalts- und Gestaltqualität der öffentlichen Räume sowie Förderung der örtlichen Aktivitäten zur Attraktivitätssteigerung sind die vordringlichen Ziele.
- Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf: In diesen Stadtteilen bestehen besondere soziale, strukturelle und städtebauliche Probleme, sodass ein vordringlicher Handlungsbedarf gegeben ist. Mit ganzheitlichen Aufwertungsstrategien sollen nicht nur städtebauliche Mängel beseitigt, sondern insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner wieder zur aktiven Teilnahme am Stadtteilleben motiviert werden, um so auch das Ansehen des Stadtteils innerhalb der Gesamtstadt zu verbessern.
- Verdichtete Wohnbereiche: Bestandssicherung und -pflege in verdichteten, insbesondere innenstadtnahen Wohn- und Mischgebieten dienen dem Ziel, attraktive Alternativen zum Wohnen im Umland zu entwickeln.
- Zukunftsstandorte: Hier gilt es, die Entwicklung von Standorten mit überregionaler Ausstrahlung zu fördern, die sich als Beispiele einer modernisierten Wirtschaftsstruktur durch eine zukunftsfähige Mischung von Arbeiten, Wohnen, Freizeit, Kultur und Sport auszeichnen.
- Altstandorte: Industriebrachen, vom Militär freigezogene Flächen (Konversionsflächen) und nicht mehr benötigte Betriebsflächen von Bahn und Post stehen oftmals an städtebaulich integrierten Standorten zur Verfügung. Im Sinne einer flächenschonenden Siedlungsentwicklung weisen diese Altstandorte erhebliche Entwicklungspotenziale für Wohnen und Gewerbe auf.
Gefördert wird, neben Planungen, Wettbewerben und Machbarkeitsstudien, insbesondere die Durchführung konkreter Projekte. Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV NRW) veröffentlicht jährlich im Frühjahr das Stadterneuerungsprogramm. Darin sind alle Projekte benannt, die im jeweiligen Jahr gefördert werden sollen.
Das Stadterneuerungsprogramm sowie weitere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Letzte Änderung(en): 07.02.2012 10:37 Uhr | Erstellt am: 10.07.2007 12:12 Uhr