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So finden Sie uns

Wohnraumförderung und Wohnungsangelegenheiten

Soziale Wohnraumförderung

Wir üben die Fachaufsicht über die Wohnungsbauförderung und über die Förderung der Wohnraummodernisierung aus.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen:

  • den Bau von neuen Mietwohnungen
  • die Modernisierung von Mietwohnungen
  • den Ausbau bestehender Gebäude zu Wohnzwecken
  • den Bau, den Erwerb und die Modernisierung selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen
  • den Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen
  • die Gründung von Genossenschaften
  • Gruppenwohnungen und Pflegewohnplätze für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen
  • den Erwerb von Belegungsbindungen an bestehenden Mietwohnungen
  • die Erneuerung hochverdichteter Großsiedlungen
  • die Aufbereitung von Brachflächen im Zusammenhang mit der Förderung von Sozialwohnungen sowie
  • zukunftsweisenden und experimentellen Wohnungsbau.

Ansprechpartner/innen sind die örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden. Dies sind die Ämter für Wohnungswesen bei den Kreisen, kreisfreien Städten und großen kreisangehörigen Städten.

Wohnungsangelegenheiten

Wir üben die Fachaufsicht in den Rechtsgebieten Wohnungsbindung, Ausgleichszahlung und Wohngeld aus und entscheiden über Widersprüche gegen die von den Kreisen und den kreisfreien Städten getroffenen Entscheidungen.

Außerdem verwalten wir die mit Wohnungsfürsorgedarlehen des Landes geförderten Eigenheime und Mietwohnungen. Wir sind zuständig für die Vergabe der Landesbedienstetenmietwohnungen und die Festsetzung der Ausgleichszahlungen für diese Wohnungen.



 

Letzte Änderung(en): 23.09.2008 13:49 Uhr | Erstellt am: 10.07.2007 15:00 Uhr