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Anerkennung von Fachhochschulabschlüssen aus der Bundesrepublik als Lehramtsexamen für NRW

Die gesetzliche Ermächtigung zur Anerkennung nichtlehramtsbezogener Fachhochschulabschlüsse als Teilleistungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung ist zwischenzeitlich abgelaufen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Lehrerausbildungsgesetzes – LABG - (Umstellung der Lehrerausbildung auf das Bachelor-/Mastersystem - BA/MA -) am 12.05.2009 ist gem. §20 Abs.1 i.V.m. §28 LABG die Übergangsfrist für die Teilanerkennung zum 30.09.2011 ausgelaufen., Seit diesem Zeitpunkt wird eine Anerkennung nicht mehr erteilt.

Seit dem 01.10.2011 gibt es für Quereinsteiger zwei andere Wege in den Lehrerberuf

  • Dauerhaft können Vorleistungen aus einem früheren Studium auf lehramtsbezogene BA/MA-Studiengänge durch die jeweilige Hochschule anerkannt werden.
  • In den nächsten Jahren können Vorleistungen noch in Form eines Quereinstiegs in ein höheres Semester eines

Staatsexamens-Studienganges anerkannt werden. Diese Möglichkeit besteht nach § 20 (2) Satz 2 LABG 2009 an Hochschulen, die nicht am Modellversuch „BA/MA in der Lehrerausbildung“ teilgenommen haben. Wie lange diese Form der Lehramtsausbildung noch angeboten werden kann, kann an der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

Ob und inwiefern ein Fachhochschuldiplom anerkannt wird, entscheidet die Geschäftsstelle des Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen an Schulen, nachdem ein entsprechender Antrag an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll, gestellt worden ist.



 

Letzte Änderung(en): 13.01.2012 09:13 Uhr | Erstellt am: 03.08.2007 16:33 Uhr