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Tel.: +49(0)221-147-3408
Dezernatsfax:
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Übersicht der Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Köln (.pdf 796 KByte)
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Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Landschaftsplanung
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete werden zum Schutz wertvoller Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt und zur Erhaltung des Landschaftsbildes ausgewiesen. Dies erfolgt durch eine sogenannte "ordnungsbehördliche Verordnung" der Bezirksregierung oder durch Festsetzungen in den Landschaftsplänen der Kreise und Kreisfreien Städte. In den Verordnungen oder Landschaftsplänen sind jeweils für das Schutzgebiet der konkrete Schutzzweck beschrieben und die einzelnen Verbotsvorschriften festgesetzt.
Ihre örtliche Untere Landschaftsbehörde bei den Kreisen und Kreisfreien Städten ist unmittelbar zuständig für die Pflege und Entwicklung dieser Gebiete. Dort erfolgt auch die Überwachung der jeweiligen Verbotsvorschriften. Ebenso können dort Befreiungen von diesen Verboten beantragt werden.
Insgesamt sind bereits ca. 8 Prozent des Regierungsbezirkes Köln als Naturschutzgebiet ausgewiesen (Stand 2007).
Letzte Änderung(en): 10.05.2012 15:09 Uhr | Erstellt am: 16.07.2007 10:24 Uhr