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Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen

Wir führen Genehmigungsverfahren durch nach

  • § 31 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz für die Genehmigung der Errichtung und des Betriebs von Deponien, sowie deren wesentliche Änderung und
  • § 4 bzw. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Genehmigung zur Errichtung und zur Inbetriebnahme oder der wesentlichen Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer ortsfesten Anlage zur Zwischenlagerung, Behandlung und/oder zum Umschlag von Abfällen im Sinne der Nr. 8 des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.


 

Letzte Änderung(en): 21.10.2009 10:48 Uhr | Erstellt am: 18.07.2007 12:27 Uhr