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Abfallwirtschaftsplanung
Die Bezirksregierungen haben bei der Abfallwirtschaftsplanung neben der Auswertung der kommunalen Abfallbilanzen eine Hauptaufgabe bei der Umsetzung der Ziele und Inhalte der Abfallwirtschaftspläne. Diese Pläne werden nach dem Landesabfallgesetz NRW in der Fassung vom 31.12.2007 seit 2008 vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgestellt.
Nachdem vom MUNLV in 2008 der Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) veröffentlicht wurde, ist am 31.03.2010 der Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle bekanntgegeben worden. Bei der Erarbeitung waren neben den Kreisen und Städten auch die Bezirksregierungen in NRW beteiligt.
Bei der Umsetzung der Ziele und Inhalte dieses Planes kommt den Bezirksregierungen nun eine wichtige Rolle zu. Dazu gehört z.B. die Prüfung der kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte, die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE), d.h. den Kreisen oder kreisfreien Städten bzw. den von ihnen für diese Aufgabe gegründeten Zweckverbänden aufzustellen sind. Darin ist z.B. die gesetzlich geforderte 10-jährige Entsorgungssicherheit für alle den Kommunen überlassenen Abfälle nachzuweisen. Diese Konzepte sind alle 5 Jahre fortzuschreiben und haben nach den Vorgaben des Landesabfallgesetzes bestimmte Mindestanforderungen zu erfüllen.
Diese Abstimmung und Prüfung erfolgt in den nächsten Monaten, da nach dem Wegfall der früher im Regierungsbezirk Köln verbindlichen Zuweisungen zu Entsorgungsanlagen ein z.T. erheblicher Überarbeitungsbedarf besteht. Die konkrete Aufhebungsverordnung des MUNLV zu den früher geltenden verbindlichen Zuweisungen ist mit dem rechts stehenden Link abrufbar.
Die Katasterblätter zu den Entsorgungsanlagen aus dem früheren Teilplan Siedlungsabfälle der Bezirksregierung Köln bleiben noch abrufbar, da die Angaben zur räumlichen Lage nach wie vor gültig sind. Weitere Aktualisierungen dieser Datenblätter werden überprüft und ggfs. in aktualisierter Form veröffentlicht. Hinweise zu geänderten Anlagendaten sind ausdrücklich erwünscht.
Letzte Änderung(en): 03.05.2010 14:33 Uhr | Erstellt am: 18.07.2007 10:24 Uhr