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Abwasser kommunaler Bereich

Die Bezirksregierung ist als „Obere Wasserbehörde” für wasserrechtliche Gestattungen im Bereich der Kommunalen Abwasserbeseitigung in ihrem Bezirk zuständig. Die genauen Zuständigkeiten sind in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) geregelt. Neben wasserrechtlichen Gestattungen, die einen Antrag oder die Vorlage bzw. Anzeige von Unterlagen voraussetzen, erlässt die Wasserbehörde zur Behebung von Mißständen Ordnungsverfügungen nach dem Ordnungsbehördengesetz. Zu den vielfältigen fachlichen Aufgaben gehört darüber hinaus seit 2007 auch die fachliche Bewertung von Anträgen nach dem Förderprogramm Investitionsprogramm Abwasser NRW für Gemeinden und Gemeindeverbände, das im Übrigen von der NRW-Bank abgewickelt wird.

 



 

Letzte Änderung(en): 20.12.2011 11:26 Uhr | Erstellt am: 29.10.2010 10:59 Uhr