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Gewässerunterhaltung (Sieg)

Gemäß § 3 des Landeswassergesetz von Nordrhein-Westfalen (LWG NW) werden die oberirdischen Gewässer eingeteilt in:

  • Gewässer 1.Ordnung
  • Gewässer 2. Ordnung
  • sonstige Gewässer

In der Anlage 2 zum § 3 LWG, unter Buchstabe A, ist die Sieg als Gewässerstrecke von der Landesgrenze Rheinland-Pfalz bis zur Mündung in den Rhein als Gewässer 1. Ordnung aufgeführt.

Sieg als Gewässerstrecke von der Landesgrenze Rheinland-Pfalz bis zur Mündung in den Rhein

Die Sieg ist ein Mittelgebirgsgewässer, hat eine Länge von ca. 150 km, ein Einzugsgebiet von ca. 2.800 km² m und überwindet von der Quelle im Rothaargebirge (bei 600 m ü.N.N.) bis zur Mündung in den Rhein (bei 50 m ü.N.N.) einen Höhenunterschied von 550 m, wobei das mittlere Gefälle ca. 3,6 ‰ beträgt. Am Pegel Menden (etwa 10 km vor der Mündung in den Rhein) beträgt der Niedrigwasserabfluss ca. 2,4 m³/s und der Hochwasserabfluss ca. 1.050 m³/s.

Der obere Teilabschnitt der Gewässerstrecke von ca. 35 km Fließlänge ist als Gewässer II.Ordnung eingestuft und verläuft in Nordrhein-Westfalen, im Regierungsbezirk Arnsberg. Das mittlere Teilstück mit einer Länge von 35 km der Sieg befindet sich in Rheinland-Pfalz. Ab Flußkilometer 75,00 , Windeck-Opperzau, fließt die Sieg bis zur Mündung in Höhe von Niederkassel-Mondorf in den Rhein, Strom-Km 0.00, wieder in Nordrhein-Westfalen, im Regierungsbezirksregierung Köln.

Gemäß. § 91(1) LWG NW obliegt die Pflicht zur Gewässerunterhaltung bei Gewässern 1. Ordnung dem Eigentümer, in diesem Fall dem Land, hier vertreten durch die Bezirksregierung Köln. Die sich daraus ergebenden Aufgaben sind im § 89 LWG NW - Gewässerausbau - und § 90 LWG NW - Umfang der Gewässerunterhaltung - geregelt.

Zum Gewässerausbau gehören:

  • Beseitigung größerer Hochwasserschäden
  • Bau von Fischauf- und abstiegsanlagen
  • Umsetzung des Maßnahmenkataloges der EG-WRRL auf Basis des Trittsteinkonzeptes
  • Planung, Koordinierung und Umsetzung des „Gewässerauenkonzeptes Sieg”
  • Unterstützung eigendynamischer Entwicklungen zur Verbesserung der Gewässerstruktur
  • Mitarbeit im Arbeitskreis Wanderfischprogramm NRW
  • Grunderwerb
  • Vermessungsarbeiten
  • Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen
  • Mitwirkung bei der Berücksichtigung der Belange des Gewässerausbaus in Planfesstellungsverfahren und sonstigen Genehmigungsverfahren im Bereich der Siegaue

Zur Gewässerunterhaltung gehören:

  • Sicherung des schadlosen Hochwasserabflusses
  • Beseitigung kleinerer Hochwasserschäden
  • Beseitigung von Treibgut nach Hochwässern
  • Beseitigung von Hindernissen in Gewässern
  • Kontrollen bei Eisgang
  • Durchführung notwendiger Pflegeschnitte
  • Neuanpflanzungen
  • Rückschnitt von überaltertem Bewuchs
  • Wartung von Fischaufstiegsanlagen
  • Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen
  • Gezielte Bestandsregulierung von Neophyten
  • Mitwirkung bei der Berücksichtigung der Belange der Gewässerunterhaltung in Planfeststellungsverfahren und sonstigen Genehmigungsverfahren im Bereich der Siegaue
  • Verbesserung der Laichhabitate für das Wanderfischprogramm NRW

Zur Bewältigung der v.g. Aufgaben unterhält die Bezirksregierung Köln in Eitorf einen Siegbetriebshof mit mehreren Mitarbeitern. Von dort aus werden in Eigeneregie mit landeseigenen Fahrzeugen, Geräten und Maschinen die Ausbau- und Unterhaltungsarbeiten durchgeführt und darüber hinaus im Bereich der Sieg auch die Gewässeraufsicht wahrgenommen.

Als zusätzliche Aufgabe wird am Standort die Ausbildung zur Wasserbauerin / zum Wasserbauer angeboten.



 

Letzte Änderung(en): 01.02.2011 14:32 Uhr | Erstellt am: 29.10.2010 11:02 Uhr