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Hochwasseraktionspläne

Die großen Hochwasserereignisse in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts an den deutschen Flüssen Rhein, Oder, Elbe und Donau haben zu der Erkenntnis geführt, dass zur Verbesserung des Hochwasserschutzes eine Optimierung des Hochwassermanagements erforderlich ist. Die Umweltministerkonferenz der Länder hatte auf ihrer 53. Sitzung im Oktober 1999 deshalb die Empfehlung ausgesprochen, zu diesem Zweck Aktionspläne für den Hochwasserschutz in den Einzugsgebieten der großen deutschen Flüsse, aber auch für kleinere Flussgebiete aufzustellen. Mittelfristig sollten für alle hochwassergefährlichen Gewässer Aktionspläne erarbeitet werden.

Wesentliche Ziele der Hochwasseraktionspläne waren:

  • Verminderung der Schadensrisiken,
  • Minderung der Hochwasserstände,
  • Verstärkung des Hochwasserbewusstseins in der Bevölkerung und
  • Verbesserung der Hochwasserinformationen.

Diese Regelung wurde im Jahr 2007 durch die Einführung der Hochwasserrisikomanagemnt- Richtlinie abgelöst. In Zukunft werden nur noch Hochwasserrisikomanagementpläne nach EU-Vorgaben aufgestellt. Die bisher erarbeiteten Hochwasseraktionspläne werden hierfür weiter genutzt.



 

Letzte Änderung(en): 22.02.2012 13:13 Uhr | Erstellt am: 16.11.2010 10:31 Uhr