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Wasser- und Bodenverbände unter Rechtsaufsicht der Bezirksregierung Köln (.pdf 15 KByte)
Gesetz über Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz (WVG) (.pdf 277 KByte)
Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (AGWVG) (.pdf 84 KByte)
Verordnung über zuständige Aufsichtsbehörden nach dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (.pdf 17 KByte)
Wasser- und Bodenverbände
Wasser- und Bodenverbände nehmen als ehrenamtlich geleitete Körperschaften des öffentlichen Rechts wichtige Aufgaben in der Wasserwirtschaft war, beispielsweise als Deichverbände, Gewässerunterhaltungsverbände, Dränverbände, Trinkwasserversorgungsverbände oder Abwasserbehandlungsverbände.
Im Regierungsbezirk Köln gibt es neben den so genannten großen, sondergesetzlichen Wasserverbänden eine Vielzahl von Wasser- und Bodenverbänden nach dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz (WVG).
Für derzeit insgesamt neun Wasserverbände nach WVG nimmt die Bezirksregierung Köln die Aufsicht über das rechtliche Handeln wahr.
Im Rahmen dieser Rechtsaufsicht bedürfen z.B. Änderungen von Wasserverbandssatzungen oder Wasserverbandsauflösungen der Genehmigung und öffentlichen Bekanntmachung durch die Bezirksregierung Köln.
Die sondergesetzlichen Wasserverbände (z.B. Aggerverband, Wasserverband Eifel-Rur, Erftverband und Wupperverband) unterstehen unmittelbar der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW und die übrigen Wasserverbände der Rechtsaufsicht der jeweiligen örtlichen Kreisverwaltung.
Letzte Änderung(en): 10.11.2010 14:46 Uhr | Erstellt am: 29.10.2010 11:04 Uhr