Erweiterte Suche | ?


Sie befinden sich in:    Startseite  /  Organisation  /  Abteilung 5  /  Dezernat 54  /  Wasser- und Bodenverbände

Dezernatstelefon:

Tel.: +49(0)221-147-3430

Dezernatsfax:

Tel.: +49(0)221-147-2879

Anfahrt:

So finden Sie uns

Wasser- und Bodenverbände

Wasser- und Bodenverbände nehmen als ehrenamtlich geleitete Körperschaften des öffentlichen Rechts wichtige Aufgaben in der Wasserwirtschaft war, beispielsweise als Deichverbände, Gewässerunterhaltungsverbände, Dränverbände, Trinkwasserversorgungsverbände oder Abwasserbehandlungsverbände.

Im Regierungsbezirk Köln gibt es neben den so genannten großen, sondergesetzlichen Wasserverbänden eine Vielzahl von Wasser- und Bodenverbänden nach dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz (WVG).

Für derzeit insgesamt neun Wasserverbände nach WVG nimmt die Bezirksregierung Köln die Aufsicht über das rechtliche Handeln wahr.

Im Rahmen dieser Rechtsaufsicht bedürfen z.B. Änderungen von Wasserverbandssatzungen oder Wasserverbandsauflösungen der Genehmigung und öffentlichen Bekanntmachung durch die Bezirksregierung Köln.

Die sondergesetzlichen Wasserverbände (z.B. Aggerverband, Wasserverband Eifel-Rur, Erftverband und Wupperverband) unterstehen unmittelbar der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW und die übrigen Wasserverbände der Rechtsaufsicht der jeweiligen örtlichen Kreisverwaltung.



 

Letzte Änderung(en): 10.11.2010 14:46 Uhr | Erstellt am: 29.10.2010 11:04 Uhr