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Wasserbuch

Das Wasserbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das Auskunft über die Rechtsverhältnisse an Gewässern und über zugelassene Benutzungen geben soll. Das Wasserbuch wird in NRW von den Bezirksregierungen geführt. Im Wasserbuch erfolgen folgende Eintragungen:

  • wasserrechtliche Benutzungserlaubnisse und -bewilligungen (z.B. für Abwassereinleitungen, zum Gewässeraufstau, zur Grundwasserförderung)
  • entsprechende aufrecht erhaltene alte Rechte und Befugnisse
  • Wasserschutzgebiete
  • Überschwemmungsgebiete
  • Heilquellenschutzgebiete
  • von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichende Gewässerunterhaltungspflichten und
  • Zwangsrechte - das sind bestimmte aufgrund des Landeswassergesetzes ausgesprochene Duldungspflichten (z.B. zur Duldung einer Wasserleitung oder eines Abwasserkanals

Beim Wasserbuch handelt es nicht mehr tatsächlich um ein Buch, sondern um ein EDV-Programm, in dem die Daten in digitalisierter Form gespeichert werden. Die Übernahme der ca. 14000 Eintragungen aus dem zuvor geführten Karteikartensystem ist in vollem Gange, jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Eintragungen im Wasserbuch haben - anders als die Eintragungen im Grundbuch - keine rechtsbegründende oder rechtsgestaltende Wirkung. So richten sich Bestand, Inhalt und Umfang einer Erlaubnis oder eines Rechts nach dem jeweiligen wasserrechtlichen Bescheid und den ggf. dazu ergangenen Änderungs-, Ergänzungs- und Nachtragsbescheiden sowie nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. In das Wasserbuch und die zugehörigen Urkunden darf jeder - auch ohne Nachweis eines berechtigten Interesses - einsehen. Für Urkunden, die Betriebs-, Geschäfts- oder andere Geheimnisse enthalten, ist dies allerdings nur mit Zustimmung der bzw. des Berechtigten gestattet. Mündliche Auskünfte mit geringem Verwaltungsaufwand sind gebührenfrei. Wasserbuchausdrucke und beglaubigte Auszüge werden gegen Kostenerstattung erteilt.

Für eine zügige Bearbeitung von Auskünften aus dem Wasserbuch sind folgende Angaben notwendig:

  • Name und Anschrift des Rechtsinhabers
  • Inhalt des Rechts (Erdwärmesonden, Einleitung, Entnahme oder Stau)
  • Name des Gewässers an dem das Recht liegt
  • Gemarkung, Flur und Flurstück(e)
  • Koordinaten (Rechts- und Hochwert, 7-stellig)


 

Letzte Änderung(en): 07.01.2011 14:51 Uhr | Erstellt am: 29.10.2010 11:03 Uhr